Ratgeber · Rechner

Reparieren oder wiederbeschaffen?

Der Totalschaden-Rechner vergleicht Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert aus Ihrem Gutachten, und zeigt beide Abrechnungswege nebeneinander.

Totalschaden-Rechner

Was Sie hier klären: ob sich die Reparatur wirtschaftlich lohnt, ob die 130-%-Regel greift, und welcher Betrag auf welchem Weg in der Regel ersetzt wird.

Noch kein Gutachten? Schaden melden – die Werte stehen danach im Gutachten.

Werte aus dem Gutachten, alle brutto

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Lassen Sie fachgerecht nach Gutachten reparieren? Reparatur mit Rechnung

Nutzen Sie das Auto danach mindestens 6 Monate weiter? zählt, wenn die Reparatur mehr kostet als der Aufwand

Noch keine Werte
Alle Werte brutto
Tragen Sie die drei Werte aus Ihrem Gutachten ein, oder probieren Sie ein Beispiel aus.
Reparatur
–

Reparieren

Ihr Weg

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nach Ihren Eingaben

Hier erscheint, was bei fachgerechter Reparatur ersetzt werden kann.

Ohne Reparatur

Ihr Weg

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nach Ihren Eingaben

Hier erscheint, was ohne Reparatur ersetzt werden kann.

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

§Methode

So rechnen wir

Drei Schritte nach gängiger Rechtsprechung, mit genau den Zahlen, die Sie eintragen. Was die Begriffe bedeuten, steht auch im Lexikon.

  1. 01

    Wiederbeschaffungsaufwand

    Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist der Betrag, der bei einem Totalschaden in der Regel ersetzt wird.

  2. 02

    Vergleich mit der Reparatur

    Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungsaufwand: wirtschaftlich (grün). Darüber bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts: Grenzbereich (gelb). Mehr als 130 %: wirtschaftlicher Totalschaden (rot).

  3. 03

    Zwei Abrechnungswege

    Mit Reparatur (konkret) zählen die tatsächlichen Kosten laut Rechnung, brutto. Ohne Reparatur (fiktiv) wird nach Gutachten abgerechnet, ohne Umsatzsteuer, und höchstens bis zum Wiederbeschaffungsaufwand, ohne Ersatz bis 130 %.

Bedingungen für den Grenzbereich bis 130 %

  • Das Fahrzeug wird fachgerecht und vollständig im Umfang des Gutachtens repariert.
  • Die Reparaturkosten fallen tatsächlich an (Rechnung), abgerechnet wird brutto.
  • Sie nutzen das Fahrzeug danach in der Regel mindestens sechs Monate weiter (Nachweis, dass Ihnen gerade an diesem Auto liegt).

Grenzen des Rechners

  • Der Rechner vergleicht Bruttobeträge ohne Wertminderung. Ob eine Wertminderung bei der 130-%-Grenze mitzählt, handhaben Gerichte nicht einheitlich.
  • Bei Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung gilt Ihr Versicherungsvertrag, auch dafür, ob die 130-%-Regel dort gilt.
  • Sonderfälle, etwa Teilreparatur, Weiternutzung ohne Reparatur oder gewerbliche Halter, bewertet das Gutachten bzw. Ihr Anwalt.

Begriffe erklärt WiederbeschaffungswertRestwertWiederbeschaffungsaufwand130-%-RegelFiktive AbrechnungKonkrete AbrechnungTotalschaden

Grundlagen § 249 BGB (Schadensersatz, Umsatzsteuer nur bei tatsächlichem Anfall) · BGH, Urteil vom 3.3.2009, VI ZR 100/08 (130-%-Regel) · gängige Rechtsprechung zur Weiternutzung von mindestens sechs Monaten.

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

?Fragen

Häufige Fragen dazu

01Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt bezahlen müssten. Zieht man davon den Restwert ab, also das, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist –, erhält man den Wiederbeschaffungsaufwand. Er ist der Betrag, der bei einem Totalschaden in der Regel ersetzt wird.

02Was besagt die 130-%-Regel?

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber höchstens bei 130 % des Wiederbeschaffungswerts, kann die Reparatur trotzdem ersetzt werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wird und die Kosten tatsächlich anfallen (BGH, Urteil vom 3.3.2009, VI ZR 100/08). Außerdem verlangt die Rechtsprechung in der Regel, dass Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen.

03Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, ohne zu reparieren?

Ja, das nennt man fiktive Abrechnung. Dann wird nach Gutachten abgerechnet, die Umsatzsteuer aber nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 BGB). Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, wird ohne Reparatur in der Regel nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt, den Ersatz bis 130 % gibt es dabei nicht.

04Wer legt Wiederbeschaffungswert und Restwert fest?

Beide Werte ermittelt das Gutachten. Den Wiederbeschaffungswert ermitteln wir nach Fahrzeugtyp, Alter, Zustand und aktuellen Marktpreisen; der Restwert ergibt sich aus Angeboten für das beschädigte Fahrzeug. Der Rechner übernimmt nur die Zahlen, die Sie eintragen, er ersetzt das Gutachten nicht.

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Lohnt sich die Reparatur? Wir rechnen es für Sie nach.

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten ermittelt das Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall ist es für Sie in der Regel kostenfrei.