Reparieren
Ihr Weg–
nach Ihren Eingaben
Hier erscheint, was bei fachgerechter Reparatur ersetzt werden kann.
Ratgeber · Rechner
Der Totalschaden-Rechner vergleicht Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert aus Ihrem Gutachten, und zeigt beide Abrechnungswege nebeneinander.
Was Sie hier klären: ob sich die Reparatur wirtschaftlich lohnt, ob die 130-%-Regel greift, und welcher Betrag auf welchem Weg in der Regel ersetzt wird.
Noch kein Gutachten? Schaden melden – die Werte stehen danach im Gutachten.
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Hier erscheint, was bei fachgerechter Reparatur ersetzt werden kann.
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Hier erscheint, was ohne Reparatur ersetzt werden kann.
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.
§Methode
Drei Schritte nach gängiger Rechtsprechung, mit genau den Zahlen, die Sie eintragen. Was die Begriffe bedeuten, steht auch im Lexikon.
Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist der Betrag, der bei einem Totalschaden in der Regel ersetzt wird.
Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungsaufwand: wirtschaftlich (grün). Darüber bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts: Grenzbereich (gelb). Mehr als 130 %: wirtschaftlicher Totalschaden (rot).
Mit Reparatur (konkret) zählen die tatsächlichen Kosten laut Rechnung, brutto. Ohne Reparatur (fiktiv) wird nach Gutachten abgerechnet, ohne Umsatzsteuer, und höchstens bis zum Wiederbeschaffungsaufwand, ohne Ersatz bis 130 %.
Begriffe erklärt WiederbeschaffungswertRestwertWiederbeschaffungsaufwand130-%-RegelFiktive AbrechnungKonkrete AbrechnungTotalschaden
Grundlagen § 249 BGB (Schadensersatz, Umsatzsteuer nur bei tatsächlichem Anfall) · BGH, Urteil vom 3.3.2009, VI ZR 100/08 (130-%-Regel) · gängige Rechtsprechung zur Weiternutzung von mindestens sechs Monaten.
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.
?Fragen
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt bezahlen müssten. Zieht man davon den Restwert ab, also das, was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist –, erhält man den Wiederbeschaffungsaufwand. Er ist der Betrag, der bei einem Totalschaden in der Regel ersetzt wird.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, aber höchstens bei 130 % des Wiederbeschaffungswerts, kann die Reparatur trotzdem ersetzt werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht und im Umfang des Gutachtens repariert wird und die Kosten tatsächlich anfallen (BGH, Urteil vom 3.3.2009, VI ZR 100/08). Außerdem verlangt die Rechtsprechung in der Regel, dass Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Ja, das nennt man fiktive Abrechnung. Dann wird nach Gutachten abgerechnet, die Umsatzsteuer aber nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 BGB). Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand, wird ohne Reparatur in der Regel nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt, den Ersatz bis 130 % gibt es dabei nicht.
Beide Werte ermittelt das Gutachten. Den Wiederbeschaffungswert ermitteln wir nach Fahrzeugtyp, Alter, Zustand und aktuellen Marktpreisen; der Restwert ergibt sich aus Angeboten für das beschädigte Fahrzeug. Der Rechner übernimmt nur die Zahlen, die Sie eintragen, er ersetzt das Gutachten nicht.

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Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten ermittelt das Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall ist es für Sie in der Regel kostenfrei.
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