Ratgeber · Lexikon

Lexikon: Fachbegriffe verständlich erklärt

Von Anstoßpunkt bis Zustandsnote, 36 Begriffe rund um Unfall, Gutachten, Versicherung und Oldtimer, kurz und in Alltagssprache.

0–9

130-%-Regel

Schaden & Geld

Reparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts können unter Bedingungen ersetzt werden.

Liegen die Reparaturkosten laut Gutachten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens bei 130 % davon, kann sie trotzdem ersetzt werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wurde, die Kosten tatsächlich angefallen sind und Sie es weiter nutzen, in der Regel mindestens sechs Monate. Wer fiktiv abrechnet, erhält diesen Zuschlag nicht. Bei Kaskoschäden kommt es auf den Vertrag an.

A

Anstoßpunkt

Gutachten

Die Stelle, an der sich die Fahrzeuge bei einem Unfall zuerst berühren.

Lage, Höhe und Richtung der Schäden am Anstoßpunkt verraten viel darüber, wie ein Unfall abgelaufen ist, etwa, aus welcher Richtung ein Fahrzeug kam. Deshalb wird der Anstoßpunkt bei der Unfallrekonstruktion genau betrachtet. Fotos aus mehreren Winkeln, mit einem Maßstab daneben, helfen später, ihn nachzuvollziehen.

Auslagenpauschale

Schaden & Geld

Pauschaler Ersatz für kleine Kosten rund um die Abwicklung eines Schadens.

Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen kleine Ausgaben, etwa für Telefon, Porto oder Fahrten. Statt jeden Beleg zu sammeln, wird dafür häufig eine Pauschale anerkannt. Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht; die Beträge unterscheiden sich je nach Gericht. Im Zweifel klärt das Ihr Anwalt.

B

Bagatellschaden

Schaden & Geld

Ein sehr kleiner Schaden, bei dem ein Gutachten im Einzelfall nicht nötig sein kann.

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Als Orientierung werden oft etwa 750 bis 1.000 € genannt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, teils mit, teils ohne Umsatzsteuer. Liegt der Schaden deutlich darunter, kann die Versicherung die Kosten eines Gutachtens als nicht erforderlich ablehnen; dann kann ein Kostenvoranschlag reichen. Er enthält aber keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall. Von außen ist die Schadenhöhe oft schwer abzuschätzen.

Beweissicherung

Gutachten

Die unabhängige, gründliche Dokumentation eines Fahrzeugzustands oder Schadens.

Bei einer Beweissicherung wird der Zustand eines Fahrzeugs gründlich untersucht und dokumentiert, mit Fotos, Beschreibung und Einschätzung. Das ist wichtig, wenn ein Streit droht oder sich der Zustand bald ändert, etwa durch Reparatur, Verkauf oder Rückgabe. Kern ist die Besichtigung vor Ort. Ein privates Beweissicherungsgutachten ist kein gerichtliches Beweisverfahren, ob das nötig ist, klärt Ihr Anwalt.

D

DGuSV

Gutachten

Abkürzung für „Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.“.

Auf unserer Website zeigen wir das Siegel dieses Verbands: „Verifizierter Sachverständiger Gutachter, geprüft“, Bestätigungs-Register Nr. DE-8#17024/70-03. Der DGuSV ist ein eingetragener Verein; ein Verbandssiegel ist keine öffentliche Bestellung oder Vereidigung.

F

Fiktive Abrechnung

Schaden & Geld

Sie lassen sich den Schaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne eine Reparaturrechnung vorzulegen.

Grundlage sind die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 BGB), fiktiv wird also in der Regel netto abgerechnet. Ob und wie Sie danach reparieren, entscheiden Sie selbst. Bei einem Totalschaden erhalten Sie fiktiv nur den Wiederbeschaffungsaufwand.

G

Gutachten

Gutachten

Ein unabhängiger, ausführlicher Bericht des Sachverständigen über einen Schaden oder einen Fahrzeugwert.

Ein Schadengutachten hält mehr fest als die Reparaturkosten: In der Regel nennt es auch die Wertminderung, die voraussichtliche Reparaturdauer (wichtig für den Nutzungsausfall), den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und Vorschäden, samt Fotos. Damit ist es die Grundlage dafür, dass die Versicherung den Schaden abwickelt und bezahlt. Ein Wertgutachten ermittelt dagegen den Wert eines Fahrzeugs, etwa für Kauf, Verkauf oder Versicherung.

H

H-Kennzeichen-Gutachten

Oldtimer & Fahrzeug

Ein Gutachten nach § 23 StVZO, mit dem ein Oldtimer als Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingestuft werden kann.

Das Gutachten ist Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Geprüft wird unter anderem, ob das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Es ist etwas anderes als eine reine Wertbewertung: Ein Wertgutachten sagt, was das Fahrzeug wert ist, das H-Gutachten, ob es als Oldtimer eingestuft werden kann.

Haftpflichtversicherung

Versicherung & Recht

Die Pflichtversicherung, die Schäden ersetzt, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen.

Jedes zugelassene Kraftfahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Verursacht jemand einen Unfall, ersetzt seine Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden der anderen Seite, etwa Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall. Nach einem unverschuldeten Unfall ist also die Versicherung des Unfallgegners Ihr Ansprechpartner. Den eigenen Schaden deckt die Haftpflicht nicht; dafür gibt es die Kasko.

K

Kaskoversicherung (Vollkasko)

Versicherung & Recht

Eine freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Die Vollkasko springt in der Regel auch ein, wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben, und umfasst meist auch die Leistungen der Teilkasko. Was genau versichert ist und welche Selbstbeteiligung gilt, regelt Ihr Vertrag. Bei einem Kaskoschaden kann der Versicherer einen eigenen Gutachter beauftragen; ob er die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters übernimmt, hängt ebenfalls vom Vertrag ab.

Konkrete Abrechnung

Schaden & Geld

Abrechnung nach den tatsächlichen Reparaturkosten laut Rechnung.

Sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen die Rechnung ein. Ersetzt werden dann in der Regel die tatsächlich angefallenen Kosten einschließlich Umsatzsteuer, sofern Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, etwa als Unternehmen. Wer nach der 130-%-Regel reparieren möchte, muss konkret abrechnen.

Kostenvoranschlag

Gutachten

Eine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten.

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur, was die Reparatur voraussichtlich kostet. Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturdauer enthält er nicht; die Umsatzsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt. Bei Kleinschäden kann er im Einzelfall genügen, bei größeren Schäden ist ein Gutachten aussagekräftiger.

Kurzgutachten

Gutachten

Ein uneinheitlich gebrauchter Begriff für einen kürzeren Bericht.

Bei Unfallschäden meint man damit meist einen knappen Bericht, der einem Kostenvoranschlag ähnelt, oft ohne Wertminderung. Bei Oldtimern bezeichnet „Kurzgutachten“ dagegen häufig eine kürzere Wertbewertung, etwa für die Einstufung bei der Versicherung. Fragen Sie deshalb immer nach, was genau enthalten ist.

L

Leasing-Minderwert

Schaden & Geld

Ein Ausgleich, den der Leasinggeber verlangen kann, wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe über normale Gebrauchsspuren hinaus abgenutzt oder beschädigt ist.

Normale Gebrauchsspuren sind bei einem genutzten Fahrzeug zu erwarten. Schäden und übermäßige Abnutzung können dagegen einen Minderwert begründen. Was als normal gilt, hängt von Ihrem Vertrag und dem tatsächlichen Wertverlust ab, feste Grenzwerte für alle Fälle gibt es nicht. Ein unabhängiges Gutachten vor der Rückgabe zeigt, wo Sie stehen, und hilft zu entscheiden, ob sich eine Reparatur vor der Rückgabe lohnt.

M

Merkantiler Minderwert

Schaden & Geld

Der geringere Verkaufswert eines Unfallfahrzeugs, auch nach fachgerechter Reparatur.

Viele Käufer zahlen für ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit weniger, selbst wenn es einwandfrei repariert ist. Diesen Verlust nennt man merkantilen Minderwert. Er ist nach der Rechtsprechung ein eigener Schadenposten. Eine verbindliche Berechnungsmethode gibt es nicht; im Gutachten wird er nach Fahrzeug, Alter, Laufleistung und Schadenumfang eingeschätzt.

Mietwagen (Ersatzfahrzeug)

Schaden & Geld

Ein Ersatzfahrzeug für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug ausfällt.

Nach einem unverschuldeten Unfall können die Kosten für einen Mietwagen ersetzt werden, als Alternative zum Nutzungsausfall, nicht zusätzlich. Wählen Sie ein vergleichbares Fahrzeug und mieten Sie nur so lange wie nötig; deutlich überhöhte Kosten können gekürzt werden. Bei Mitschuld kann ein Eigenanteil anfallen.

Mithaftung und Quote

Versicherung & Recht

Haben beide Seiten zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach Anteilen verteilt.

Bei geteilter Schuld wird festgelegt, wer zu welchem Anteil haftet, zum Beispiel jeder zur Hälfte. Auch ohne eigenes Verschulden kann die sogenannte Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs zu einer Mithaftung führen. Entsprechend werden die Ansprüche gekürzt; das kann auch Nutzungsausfall, Mietwagen oder Gutachterkosten betreffen. Wie die Quote ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, hier ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.

N

Nutzungsausfall

Schaden & Geld

Eine Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall vorübergehend nicht nutzen können.

Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie in der Regel eine Entschädigung für die Ausfalltage verlangen, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Tagessätzen für Fahrzeuggruppen aus einer Tabelle; der passende Satz steht im Gutachten. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug nutzen wollten und konnten. Maßgeblich ist die nötige Ausfallzeit, meist Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht für dieselben Tage; bei rein gewerblicher Nutzung gelten Besonderheiten.

P

Patina

Oldtimer & Fahrzeug

Die Alterungsspuren eines gut erhaltenen, originalen Fahrzeugs.

Leicht verblasster Lack, abgegriffenes Leder oder gealterter Chrom an einem sonst gepflegten Originalfahrzeug nennt man Patina. Liebhaber schätzen sie oft, weil sie die Geschichte des Fahrzeugs zeigt. Bei der Bewertung ist Patina ein Sonderfall: Sie ist nicht automatisch ein Mangel, wie sie sich auswirkt, beurteilt der Sachverständige am Fahrzeug.

R

Reparaturbestätigung

Gutachten

Die Bestätigung des Sachverständigen, dass ein Fahrzeug fachgerecht repariert wurde.

Nach der Reparatur prüft der Sachverständige das Fahrzeug und bestätigt, dass die Instandsetzung fachgerecht und entsprechend dem Gutachten erfolgt ist. Das schafft Sicherheit bei Versicherungsansprüchen oder beim späteren Verkauf. Gebraucht wird die Bestätigung unter anderem, wenn nach der 130-%-Regel abgerechnet wird.

Reparaturkosten

Schaden & Geld

Die Kosten, um das Fahrzeug fachgerecht instand zu setzen.

Dazu gehören Ersatzteile, Arbeitszeit, Lackierung und Nebenkosten. Im Gutachten werden sie kalkuliert; bei einer tatsächlichen Reparatur zählt die Rechnung. Ob mit oder ohne Umsatzsteuer ersetzt wird, hängt davon ab, ob sie tatsächlich anfällt. Ob sich eine Reparatur lohnt, zeigt der Vergleich mit Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungsaufwand, welcher Wert gilt, hängt davon ab, ob und wie Sie reparieren.

Restwert

Schaden & Geld

Im Schadenfall der Wert, den das beschädigte, unreparierte Fahrzeug noch hat.

Der Restwert ist vor allem beim Totalschaden wichtig: Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Der Sachverständige ermittelt ihn im Gutachten, häufig anhand von Angeboten. Außerhalb eines Unfalls wird mit Restwert auch allgemein der aktuelle Marktwert eines Fahrzeugs bezeichnet, etwa für Verkauf oder Finanzplanung.

Restwertbörse

Schaden & Geld

Eine Online-Plattform, auf der Händler Gebote für beschädigte Fahrzeuge abgeben.

Versicherer und Sachverständige nutzen solche Börsen, um Angebote für ein Unfallfahrzeug einzuholen, oft auch von überregionalen Käufern. Welche Angebote für Ihren Restwert maßgeblich sind, kann im Einzelfall strittig sein. Verkaufen Sie ein beschädigtes Fahrzeug deshalb nicht vorschnell, bevor der Restwert im Gutachten feststeht.

S

Sachverständiger (Kfz)

Gutachten

Ein Fachmann, der Schäden und Fahrzeugwerte unabhängig feststellt und dokumentiert.

Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Fahrzeuge, ermittelt Schadenhöhe, Wertminderung und Werte und fasst alles nachvollziehbar in einem Gutachten zusammen. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen wählen und müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen.

Schadenminderungspflicht

Versicherung & Recht

Die Obliegenheit, oft Pflicht genannt, des Geschädigten, den Schaden nicht unnötig zu vergrößern.

Wer Schadenersatz verlangt, muss im Rahmen des Zumutbaren dafür sorgen, dass der Schaden nicht unnötig größer wird. Beispiele: einen Mietwagen nicht länger als nötig und nicht in einer deutlich höheren Klasse nehmen und die Reparatur nicht ohne Grund hinauszögern. Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab.

T

Technischer Minderwert

Schaden & Geld

Ein Wertverlust durch Mängel, die trotz Reparatur bleiben.

Lässt sich ein Schaden nicht vollständig beseitigen, etwa, weil sichtbare Spuren oder technische Einschränkungen bleiben –, spricht man vom technischen Minderwert. Er ist vom merkantilen Minderwert zu unterscheiden, der auch ohne verbleibende Mängel entsteht. Ob ein technischer Minderwert vorliegt, stellt das Gutachten fest.

Teilkaskoversicherung

Versicherung & Recht

Eine Versicherung für bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen selbst verursachten Unfall entstehen.

Typisch versichert sind zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Brand und Zusammenstöße mit Wild, der genaue Umfang steht in Ihrem Vertrag. Selbst verursachte Unfallschäden deckt die Teilkasko nicht; dafür gibt es die Vollkasko.

Totalschaden

Schaden & Geld

Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr sinnvoll reparieren, technisch oder wirtschaftlich.

Technischer Totalschaden: Eine Reparatur ist technisch nicht mehr möglich oder sinnvoll. Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur wäre teurer, als das Fahrzeug wert ist (Wiederbeschaffungswert). Nach der 130-%-Regel kann eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts unter Bedingungen trotzdem ersetzt werden. Wo genau die Grenze liegt, hängt davon ab, ob und wie Sie reparieren (siehe 130-%-Regel). Ersetzt wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

U

Unfallrekonstruktion

Gutachten

Das Nachvollziehen, wie ein Unfall abgelaufen ist.

Aus Schadenbildern, Anstoßpunkten, Spuren auf der Fahrbahn, den Endstellungen der Fahrzeuge und Fotos lässt sich der Unfallhergang nachvollziehen. Das ist besonders wichtig, wenn die Schuldfrage strittig ist. Beweissicherung über den Unfallhergang und Unfallrekonstruktion gehören zu unseren Leistungen rund um das Unfallgutachten.

V

Vorschaden

Gutachten

Ein Schaden, der schon vor dem aktuellen Ereignis bestand.

Vorschäden können repariert oder unrepariert sein. Das Gutachten hält sie fest, weil sie den Fahrzeugwert beeinflussen und vom neuen Schaden abgegrenzt werden müssen. Beim Verkauf eines Fahrzeugs sollten bekannte Vorschäden offen angegeben werden.

W

Wertminderung

Schaden & Geld

Der Wertverlust eines Fahrzeugs durch einen Unfallschaden, auch nach der Reparatur.

Man unterscheidet den merkantilen Minderwert (geringerer Verkaufspreis trotz fachgerechter Reparatur) und den technischen Minderwert (verbleibende Mängel). Eine gesetzlich festgelegte Berechnungsmethode gibt es nicht; Sachverständige und Gerichte nutzen verschiedene Verfahren. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt unter anderem von Alter, Laufleistung, Vorschäden und Schadenumfang ab, eine feste Alters- oder Kilometergrenze gibt es nicht. Die Wertminderung wird häufig übersehen.

Wiederbeschaffungsaufwand

Schaden & Geld

Wiederbeschaffungswert minus Restwert, das, was bei einem Totalschaden in der Regel ersetzt wird.

Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen: Wiederbeschaffungswert 10.000 €, Restwert 3.000 €, der Wiederbeschaffungsaufwand beträgt 7.000 €. Der Restwert wird abgezogen, egal ob Sie das beschädigte Fahrzeug verkaufen oder behalten; die Differenz ersetzt nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Wiederbeschaffungswert

Schaden & Geld

Der Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem Markt gekostet hätte.

Der Sachverständige ermittelt ihn anhand von Fahrzeugtyp, Alter, Zustand, Ausstattung und aktuellen Marktpreisen, in der Regel bezogen auf den regionalen Markt. Er ist die Grundlage der Schadenabwicklung: Beim Totalschaden bestimmt er zusammen mit dem Restwert die Entschädigung; mit welchem Wert die Reparaturkosten verglichen werden, hängt vom Abrechnungsweg ab (siehe 130-%-Regel).

Z

Zentralruf der Autoversicherer

Versicherung & Recht

Die gemeinsame Auskunftsstelle der Kfz-Versicherer in Deutschland.

Wenn Sie nach einem Unfall nicht wissen, bei welcher Gesellschaft der Unfallgegner versichert ist, hilft der Zentralruf weiter. Dafür brauchen Sie das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs und das Unfalldatum. Notieren Sie das Kennzeichen deshalb immer, am besten mit einem Foto.

Zustandsnote (Oldtimer)

Oldtimer & Fahrzeug

Eine Einstufung des Zustands eines klassischen Fahrzeugs, meist auf einer Skala von 1 bis 5.

Note 1 steht für einen makellosen Bestzustand, Note 2 für einen sehr guten, Note 3 für einen gebrauchten, ordentlichen und fahrbereiten Zustand ohne Durchrostung, Note 4 für einen verbrauchten Zustand mit Mängeln und Note 5 für ein Restaurierungsobjekt. Einzelne Anbieter definieren die Stufen leicht unterschiedlich, manche nutzen nur vier Stufen: Skalen sollte man deshalb nicht vermischen.

Allgemeine Information, ersetzt weder Gutachten noch Rechtsberatung. Die Erklärungen sind vereinfacht; im Einzelfall kommt es auf Gutachten, Vertrag und Rechtsprechung an.

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