130-%-Regel
Schaden & GeldReparaturkosten bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts können unter Bedingungen ersetzt werden.
Liegen die Reparaturkosten laut Gutachten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens bei 130 % davon, kann sie trotzdem ersetzt werden, wenn das Fahrzeug fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert wurde, die Kosten tatsächlich angefallen sind und Sie es weiter nutzen, in der Regel mindestens sechs Monate. Wer fiktiv abrechnet, erhält diesen Zuschlag nicht. Bei Kaskoschäden kommt es auf den Vertrag an.


