Nach dem Unfall · Checkliste

Atmen Sie durch.

Hier steht, was jetzt zu tun ist: Schritt für Schritt. Gibt es Verletzte, wählen Sie zuerst den Notruf.

Danach: unabhängiger Gutachter 0176 57699113 – Mo–So · rund um die Uhr

01Checkliste

Zehn Schritte, in der richtigen Reihenfolge

Tippen Sie einen Schritt an, um ihn zu öffnen. Mit dem Kästchen links haken Sie ihn ab.

Phase 01 · Sichern und helfenAn der Unfallstelle

  1. Anhalten, durchatmen, Warnblinklicht einschalten.

    Warum? Das Warnblinklicht warnt den nachfolgenden Verkehr sofort, noch bevor Sie aussteigen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 15 StVO) sieht es sofort vor, wenn ein Fahrzeug liegen bleibt und nicht rechtzeitig als Hindernis zu erkennen ist.

    Erst sich selbst sichern, dann anderen helfen.

  2. Die Warnweste möglichst schon im Auto anziehen und auf der Seite aussteigen, die vom Verkehr abgewandt ist.

    Warum? Mit Weste werden Sie viel früher gesehen, vor allem bei Dunkelheit, Regen oder Nebel.

    Mitfahrende ziehen ebenfalls eine Weste an und warten an einem sicheren Ort: auf dem Gehweg, neben der Fahrbahn oder hinter der Leitplanke.

  3. Das Warndreieck mit genug Abstand hinter der Unfallstelle aufstellen.

    Warum? Der nachfolgende Verkehr muss die Unfallstelle rechtzeitig sehen und bremsen können. § 15 StVO verlangt ein gut sichtbares Warnzeichen „in ausreichender Entfernung“, bei schnellem Verkehr etwa 100 m.

    Wo ist der Unfall passiert?

    etwa 50 m

    Innerorts reicht in der Regel ein Abstand von etwa 50 m hinter der Unfallstelle.

    Richtwerte, wie sie üblicherweise empfohlen werden (z. B. vom ADAC). Das Gesetz (§ 15 StVO) verlangt ein gut sichtbares Warnzeichen „in ausreichender Entfernung“.

    Auf der Autobahn nicht über die Fahrbahn laufen, hinter der Leitplanke gehen.

  4. Gibt es Verletzte, sofort den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten, so gut Sie können.

    Warum? Menschen gehen vor Blech. Über die 112 erreichen Sie Rettungsdienst und Feuerwehr, auch bei Feuer, Rauch oder auslaufendem Kraftstoff.

    Bei Feuer oder Rauch Abstand zu den Fahrzeugen halten.

  5. Rufen Sie im Zweifel die Polizei unter 110.

    Warum? Die Polizei nimmt den Unfall neutral auf: Beteiligte, Spuren und Aussagen. Sinnvoll ist das vor allem, wenn jemand verletzt ist, die Schuldfrage unklar ist, es Streit gibt oder ein Beteiligter einfach wegfahren will.

    Im Zweifel lieber anrufen, die Polizei sagt Ihnen, ob sie zur Unfallstelle kommt.

Phase 02 · Festhalten, was passiert istDaten und Beweise

  1. Die Unfallstelle fotografieren, bevor etwas verändert wird, zehn Aufnahmen reichen.

    Warum? Fotos belegen den Zustand direkt nach dem Unfall: wie die Fahrzeuge stehen, die Schäden, die Spuren. Daran lässt sich der Hergang später nachvollziehen.

    • 1Übersicht
    • 2Unfallgegner
    • 3Front
    • 4Heck
    • 5Links
    • 6Rechts
    • 7Schaden mittel
    • 8Schaden nah
    • 9Spuren
    • 10Kilometerstand

    Nur fotografieren, wenn die Unfallstelle gesichert ist und es gefahrlos möglich ist.

  2. Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners, und Namen und Telefonnummern von Zeugen.

    Warum? Über das Kennzeichen lässt sich die gegnerische Versicherung auch später noch ermitteln (Zentralruf der Autoversicherer). Zeugen sind wichtig, wenn die Schuldfrage strittig wird.

    Ihre Unfall-NotizenBleiben nur in diesem Browser-Tab, nichts wird übertragen, bis Sie selbst auf Senden tippen.

    Per WhatsApp an den Gutachter

    Versicherung des Gegners unbekannt? Zentralruf der Autoversicherer: 0800 250 260 0 (gebührenfrei, mit Kennzeichen und Unfalldatum).

  3. Geben Sie an der Unfallstelle kein Schuldeingeständnis ab und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe prüfen konnten.

    Warum? Wer welchen Anteil am Unfall trägt, wird später anhand der Fakten geklärt. Eine vorschnelle Erklärung in der Aufregung kann die Regulierung erschweren.

    Sachlich bleiben und nur die Daten austauschen.

Phase 03 · Den Schaden regeln lassenDanach

  1. War der Unfall nicht Ihre Schuld, beauftragen Sie selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung.

    Warum? Der Gutachter der Versicherung berechnet den Schaden oft zugunsten seines Auftraggebers; Nutzungsausfall und Wertminderung werden dabei häufig übersehen. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen, das Gutachten ist für Sie dann in der Regel kostenfrei.

    Herr Gündogdu kommt zu Ihnen: an den Unfallort, zur Arbeit oder nach Hause: Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar.

    Teilschuld oder selbst verursacht? Rufen Sie trotzdem an, die Beratung ist kostenlos.

  2. Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung. Nach einem unverschuldeten Unfall können Sie zusätzlich einen Anwalt einschalten.

    Warum? Ihre Versicherung sollte vom Unfall erfahren, auch wenn Sie ihn nicht verursacht haben, welche Fristen gelten, steht in Ihrem Vertrag. Ein Anwalt vertritt Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung; bei unverschuldetem Unfall trägt dessen Kosten in der Regel die Versicherung des Verursachers.

    Auf Wunsch vermittelt Herr Gündogdu einen Anwalt.

02Wen rufe ich an?

Die wichtigsten Nummern

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Unverschuldeter Unfall? Wir kommen zu Ihnen.

Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.