Ratgeber · Check

Was kann mir nach dem Unfall zustehen?

Acht kurze Fragen, ein klares Bild: Der Anspruchs-Check zeigt, welche Positionen in Betracht kommen, wovon sie abhängen und wer sie in der Regel bezahlt, ohne Beträge, ohne Anmeldung.

Anspruchs-Check

Was Sie hier klären: welche Positionen nach Ihrem Unfall in Betracht kommen, wovon sie abhängen und wer sie in der Regel bezahlt.

Fragen offen? Schaden melden – wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.

Frage 1 von 8

Wer ist nach Ihrer Einschätzung schuld am Unfall?

Ihre eigene Einschätzung genügt, wie die Haftung verteilt wird, klärt sich später.

Antwort wählen, es geht automatisch weiter.

%Wertminderung

Wovon die Wertminderung abhängt

Einen Wertminderungs-Rechner gibt es hier bewusst nicht: Eine verbindliche Methode gibt es nicht, Gerichte schätzen die Höhe frei (§ 287 ZPO). Die Wertminderung legt das Gutachten fest. Einfluss haben vor allem:

  • wie schwer der Schaden war, vor allem im Verhältnis der Reparaturkosten zum Fahrzeugwert,
  • wie alt das Fahrzeug ist und wie viel es gelaufen hat, eine feste Alters- oder Kilometergrenze gibt es nicht,
  • ob es bereits Vorschäden gab,
  • und welche Bewertungsmethode angewendet wird, davon gibt es mehrere.

Was im Unfallgutachten steht

§Methode

So entsteht das Ergebnis

Kein Rechtsrat, sondern eine Orientierung: feste, offen dokumentierte Regeln für jede Kombination Ihrer Antworten.

  1. 01

    Acht Antworten

    Schuld, Verletzte, Schadenart, Alter, Kasko, Nutzung, Ersatzfahrzeug und Schadenhöhe, mehr braucht der Check nicht.

  2. 02

    Feste Regeln

    Für jede der acht Positionen gilt eine Regelliste: Die erste passende Regel bestimmt Status, Begründung und wer in der Regel zahlt.

  3. 03

    Ohne Beträge

    Der Check nennt bewusst keine Summen. Was Ihnen zusteht, ergibt sich aus Gutachten, Haftung und Ihrem Vertrag.

Begriffe erklärt HaftpflichtversicherungKaskoversicherungMithaftung und QuoteWertminderungAuslagenpauschaleBagatellschaden

Grundlagen Grundsatz des Schadensersatzes nach § 249 BGB · gängige Rechtsprechung zu Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung · Bagatellgrenze nur als Orientierung (keine gesetzliche Grenze).

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

?Fragen

Häufige Fragen dazu

01Wer zahlt nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, für Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten, soweit sie angefallen sind. Voraussetzung ist, dass die Haftung eindeutig bei der Gegenseite liegt. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.

02Was ändert sich, wenn ich eine Mitschuld habe?

Dann wird der Schaden in der Regel nach einer Haftungsquote aufgeteilt: Die Gegenseite ersetzt ihren Anteil, den Rest tragen Sie oder, für Ihr Fahrzeug: Ihre Kasko, wenn vorhanden. Wie hoch die Quote ist, entscheidet sich im Einzelfall; Beweise zum Unfallhergang helfen dabei.

03Was ist ein Bagatellschaden?

Ein sehr kleiner Schaden, etwa ein Kratzer. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht; als Orientierung werden etwa 750 bis 1.000 € Reparaturkosten genannt. Dann kann ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens genügen, er enthält aber keine Wertminderung und keine Ausfalldauer.

04Wovon hängt die Wertminderung ab?

Vom Schadenumfang im Verhältnis zum Fahrzeugwert, vom Alter und der Laufleistung, von Vorschäden und von der Bewertungsmethode. Eine feste Grenze gibt es nicht, die Höhe legt das Gutachten fest. Mehr dazu im Abschnitt Wovon die Wertminderung abhängt.

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Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.