Ratgeber · Check
Was kann mir nach dem Unfall zustehen?
Acht kurze Fragen, ein klares Bild: Der Anspruchs-Check zeigt, welche Positionen in Betracht kommen, wovon sie abhängen und wer sie in der Regel bezahlt, ohne Beträge, ohne Anmeldung.
Anspruchs-Check
Was Sie hier klären: welche Positionen nach Ihrem Unfall in Betracht kommen, wovon sie abhängen und wer sie in der Regel bezahlt.
Fragen offen? Schaden melden – wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht.
✓Ihr Ergebnis
Was Ihnen zustehen kann
0Kommt in Betracht
0Hängt davon ab
0Eher nicht
Unser Standpunkt
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt. Wir helfen Ihnen, den höchstmöglichen Betrag zu erzielen, bei unverschuldetem Unfall in der Regel kostenfrei.
Aussage des KFZ Gutachterzentrums Boele
-
Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungsaufwand
Eher nicht
Bei eigener Schuld zahlt die Gegenseite nichts, ohne Kasko tragen Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Wertminderung
Eher nicht
Eine Wertminderung ersetzt der Unfallverursacher, bei eigener Schuld gibt es in der Regel niemanden, der sie zahlt.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Eher nicht
Bei eigener Schuld ersetzt die Gegenseite keinen Ausfall, ohne Kasko tragen Sie Mietwagen oder Ausfall selbst.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Gutachterkosten
Eher nicht
Bei eigener Schuld zahlt die Gegenseite kein Gutachten. Sinnvoll sein kann es trotzdem, etwa zur Wertermittlung oder Beweissicherung.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Abschleppkosten
Eher nicht
Bei eigener Schuld zahlt die Gegenseite kein Abschleppen, ohne Kasko tragen Sie die Kosten selbst.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Auslagenpauschale (Kleinkosten)
Eher nicht
Bei eigener Schuld gibt es niemanden, der Ihnen Telefon, Porto und Wege rund um den Schaden ersetzt.
Wer zahlt: Sie selbst
-
Anwaltskosten
Eher nicht
Bei eigener Schuld ersetzt die Gegenseite keine Anwaltskosten. Ob eine Rechtsschutzversicherung hilft, regelt deren Vertrag.
Wer zahlt: Sie selbst, ggf. Rechtsschutz
-
Schmerzensgeld und Personenschaden
Eher nicht
Sie und Ihre Mitfahrer wurden nicht verletzt. Zeigen sich später Beschwerden, lassen Sie diese ärztlich untersuchen und dokumentieren.
Wer zahlt: entfällt
Ihre Angaben
- Schuld
- –
- Verletzte
- –
- Schaden
- –
- Alter
- –
- Kasko
- –
- Nutzung
- –
- Ersatzfahrzeug
- –
- Kleinschaden
- –
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.
%Wertminderung
Wovon die Wertminderung abhängt
Einen Wertminderungs-Rechner gibt es hier bewusst nicht: Eine verbindliche Methode gibt es nicht, Gerichte schätzen die Höhe frei (§ 287 ZPO). Die Wertminderung legt das Gutachten fest. Einfluss haben vor allem:
- wie schwer der Schaden war, vor allem im Verhältnis der Reparaturkosten zum Fahrzeugwert,
- wie alt das Fahrzeug ist und wie viel es gelaufen hat, eine feste Alters- oder Kilometergrenze gibt es nicht,
- ob es bereits Vorschäden gab,
- und welche Bewertungsmethode angewendet wird, davon gibt es mehrere.
§Methode
So entsteht das Ergebnis
Kein Rechtsrat, sondern eine Orientierung: feste, offen dokumentierte Regeln für jede Kombination Ihrer Antworten.
- 01
Acht Antworten
Schuld, Verletzte, Schadenart, Alter, Kasko, Nutzung, Ersatzfahrzeug und Schadenhöhe, mehr braucht der Check nicht.
- 02
Feste Regeln
Für jede der acht Positionen gilt eine Regelliste: Die erste passende Regel bestimmt Status, Begründung und wer in der Regel zahlt.
- 03
Ohne Beträge
Der Check nennt bewusst keine Summen. Was Ihnen zusteht, ergibt sich aus Gutachten, Haftung und Ihrem Vertrag.
Begriffe erklärt HaftpflichtversicherungKaskoversicherungMithaftung und QuoteWertminderungAuslagenpauschaleBagatellschaden
Grundlagen Grundsatz des Schadensersatzes nach § 249 BGB · gängige Rechtsprechung zu Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung · Bagatellgrenze nur als Orientierung (keine gesetzliche Grenze).
Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.
?Fragen
Häufige Fragen dazu
01Wer zahlt nach einem unverschuldeten Unfall?
In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, für Reparatur bzw. Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten, soweit sie angefallen sind. Voraussetzung ist, dass die Haftung eindeutig bei der Gegenseite liegt. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.
02Was ändert sich, wenn ich eine Mitschuld habe?
Dann wird der Schaden in der Regel nach einer Haftungsquote aufgeteilt: Die Gegenseite ersetzt ihren Anteil, den Rest tragen Sie oder, für Ihr Fahrzeug: Ihre Kasko, wenn vorhanden. Wie hoch die Quote ist, entscheidet sich im Einzelfall; Beweise zum Unfallhergang helfen dabei.
03Was ist ein Bagatellschaden?
Ein sehr kleiner Schaden, etwa ein Kratzer. Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht; als Orientierung werden etwa 750 bis 1.000 € Reparaturkosten genannt. Dann kann ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens genügen, er enthält aber keine Wertminderung und keine Ausfalldauer.
04Wovon hängt die Wertminderung ab?
Vom Schadenumfang im Verhältnis zum Fahrzeugwert, vom Alter und der Laufleistung, von Vorschäden und von der Bewertungsmethode. Eine feste Grenze gibt es nicht, die Höhe legt das Gutachten fest. Mehr dazu im Abschnitt Wovon die Wertminderung abhängt.

→Jetzt melden
Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.
Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.
