Ratgeber · Gutachten-Finder

Welches Gutachten brauche ich?

Drei kurze Fragen, und Sie wissen, welche Leistung zu Ihrer Lage passt, was darin steht und wer die Kosten in der Regel trägt.

Was Sie hier klären

Ob Sie nach einem Unfall, vor einem Verkauf oder vor der Leasingrückgabe ein Gutachten, einen Kostenvoranschlag oder etwas anderes brauchen, mit Begründung.

  • Drei Fragen, Ergebnis sofort
  • Vergleich der Gutachtenarten
  • Angaben bleiben in Ihrem Browser
Frage 1 von 3Was ist passiert?

Wählen Sie, was am ehesten passt.

Frage 2 von 3Um welches Fahrzeug geht es?

Das bestimmt, welche Leistungsseite für Sie passt.

Frage 3 von 3Wie groß ist der Schaden ungefähr?

Ihre grobe Einschätzung genügt, genau stellt es erst die Besichtigung fest.

Frage 1 von 3

02So kommt das Ergebnis zustande

Gutachten, Kostenvoranschlag, Bestätigung, was ist was?

Die Empfehlung folgt drei Fragen: Was ist passiert (und wer zahlt), um welches Fahrzeug geht es, und wie groß ist der Schaden. Daraus ergibt sich, welches Dokument Ihnen am meisten nützt.

Das steht typischerweise drin: Unfallgutachten

  • Schadenumfang und wie repariert werden sollte
  • Reparaturkosten (Kalkulation)
  • Wertminderung
  • Voraussichtliche Reparaturdauer, wichtig für den Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, bei Bedarf
  • Vorschäden und Fotodokumentation

Je nach Fall kann der Inhalt abweichen, was Ihr Gutachten enthält, besprechen wir mit Ihnen.

  • Unverschuldeter Unfall: Bei deutlichem Schaden ist ein unabhängiges Gutachten der übliche Weg, es enthält auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Haftet die Gegenseite voll, ist es für Sie in der Regel kostenfrei.
  • Kleinigkeit: Eine gesetzliche Bagatellgrenze gibt es nicht; als Orientierung gelten oft etwa 750–1.000 €. Liegt der Schaden deutlich darunter, kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen; dann kann ein Kostenvoranschlag reichen, von außen ist die Schadenhöhe aber schwer zu sehen.
  • Schuld unklar: Wichtig sind Beweise zum Unfallhergang, zu unseren Leistungen rund um das Unfallgutachten gehören Beweissicherung und Unfallrekonstruktion.
  • Eigener Schaden: Es zahlt keine gegnerische Versicherung; was Ihre Kasko übernimmt, regelt Ihr Vertrag.
  • Fahrzeug: Für Oldtimer, Motorräder, Caravans und Nutzfahrzeuge führt die Empfehlung zur passenden Leistungsseite.

Vier Dokumente im Vergleich

Vergleich: Kostenvoranschlag, Gutachten, Reparaturbestätigung und Beweissicherung
MerkmalKostenvoranschlagGutachtenReparatur­bestätigungBeweissicherung
WofürReparaturkosten abschätzenSchaden vollständig feststellen und beziffernFachgerechte Reparatur nachweisenZustand und Spuren unabhängig festhalten
Reparaturkostenvoraussichtlichkalkuliertbestätigt die Reparaturnicht Kern
Wertminderungnicht enthaltenenthaltennicht Gegenstandnicht Gegenstand
Reparaturdauer / Nutzungsausfallnicht enthaltenenthaltennicht Gegenstandnicht Gegenstand
Wiederbeschaffungs- und Restwertnicht enthaltenbei Bedarfnicht Gegenstandnicht Gegenstand
Dokumentation mit Fotosje nach Umfangausführlichreparierter Zustandgründlich
Typischer AnlassKleinschaden; Sie entscheiden, ob und wo repariert wirdUnfall mit deutlichem SchadenNach der Reparatur, z. B. für die 130-%-RegelDrohender Streit, vor Veränderung des Fahrzeugs

Kostenvoranschlag

Wofür
Reparaturkosten abschätzen
Reparaturkosten
voraussichtlich
Wertminderung
nicht enthalten
Reparaturdauer / Nutzungsausfall
nicht enthalten
Wiederbeschaffungs- und Restwert
nicht enthalten
Dokumentation mit Fotos
je nach Umfang
Typischer Anlass
Kleinschaden; Sie entscheiden, ob und wo repariert wird

Gutachten

Wofür
Schaden vollständig feststellen und beziffern
Reparaturkosten
kalkuliert
Wertminderung
enthalten
Reparaturdauer / Nutzungsausfall
enthalten
Wiederbeschaffungs- und Restwert
bei Bedarf
Dokumentation mit Fotos
ausführlich
Typischer Anlass
Unfall mit deutlichem Schaden

Reparatur­bestätigung

Wofür
Fachgerechte Reparatur nachweisen
Reparaturkosten
bestätigt die Reparatur
Wertminderung
nicht Gegenstand
Reparaturdauer / Nutzungsausfall
nicht Gegenstand
Wiederbeschaffungs- und Restwert
nicht Gegenstand
Dokumentation mit Fotos
reparierter Zustand
Typischer Anlass
Nach der Reparatur, z. B. für die 130-%-Regel

Beweissicherung

Wofür
Zustand und Spuren unabhängig festhalten
Reparaturkosten
nicht Kern
Wertminderung
nicht Gegenstand
Reparaturdauer / Nutzungsausfall
nicht Gegenstand
Wiederbeschaffungs- und Restwert
nicht Gegenstand
Dokumentation mit Fotos
gründlich
Typischer Anlass
Drohender Streit, vor Veränderung des Fahrzeugs

Achtung, Begriff „Kurzgutachten“: Bei Unfallschäden meint man damit meist einen kurzen Bericht, ähnlich einem Kostenvoranschlag, oft ohne Wertminderung. Bei Oldtimern ist dagegen häufig eine kürzere Wertbewertung gemeint. Fragen Sie immer nach, was enthalten ist. Mehr im Lexikon

03Fragen und Antworten

Typische Fragen dazu

01Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten enthält in der Regel zusätzlich Wertminderung, Reparaturdauer für den Nutzungsausfall und Vorschäden, bei Bedarf auch Wiederbeschaffungs- und Restwert. Eine erste Orientierung, was Sie brauchen, gibt unser Gutachten-Finder.

02Brauche ich bei einem Kleinschaden überhaupt ein Gutachten?

Nicht immer. Eine gesetzliche Grenze, ab der sich ein Gutachten lohnt, gibt es nicht; als Orientierung werden oft etwa 750–1.000 € genannt, entschieden wird im Einzelfall. Liegt der Schaden deutlich darunter, kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen; dann reicht oft ein Kostenvoranschlag. Er enthält aber keine Wertminderung. Von außen ist die Schadenhöhe schwer abzuschätzen, fragen Sie uns, die Beratung ist kostenlos.

03Was kostet ein Gutachten bei Ihnen?

Haftet nach einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite voll, ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei: Die Kosten gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Bei sehr kleinen Schäden oder geteilter Schuld kann das anders sein. In allen anderen Fällen, etwa Wertgutachten oder Leasingrückgabe, besprechen wir die Kosten vorab mit Ihnen. Die Beratung ist immer kostenlos.

Alle häufigen Fragen

Allgemeine Information, ersetzt weder Gutachten noch Rechtsberatung. Die Empfehlung ist eine Orientierung; welches Gutachten Ihr Fall braucht, klären wir gern persönlich und kostenlos.

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Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.