Ratgeber · Häufige Fragen

Häufige Fragen, kurz und ehrlich beantwortet

Kosten, Ablauf, Fahrzeugarten, Wert und die ersten Schritte nach dem Unfall. Wo es auf den Einzelfall ankommt, sagen wir das.

Kosten & Versicherung5 Fragen

01Was kostet ein Gutachten bei Ihnen?

Haftet nach einem unverschuldeten Unfall die Gegenseite voll, ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei: Die Kosten gehören zum Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Bei sehr kleinen Schäden oder geteilter Schuld kann das anders sein. In allen anderen Fällen, etwa Wertgutachten oder Leasingrückgabe, besprechen wir die Kosten vorab mit Ihnen. Die Beratung ist immer kostenlos.

02Wer zahlt den Gutachter, wenn die Schuld geteilt oder unklar ist?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei geteilter Schuld können die Kosten, wie der übrige Schaden, anteilig verteilt werden. Bei einem Kaskoschaden richtet sich die Erstattung nach Ihrem Vertrag; der Versicherer kann auch einen eigenen Gutachter beauftragen. Den nicht erstatteten Anteil tragen Sie dann in der Regel selbst. Sprechen Sie uns an, bevor Sie etwas unterschreiben.

03Warum ein eigener Gutachter, die Versicherung schickt doch einen?

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag. Nach unserer Erfahrung berechnet er den Schaden oft zugunsten seines Auftraggebers, die Entschädigung kann dann niedriger ausfallen, als Ihnen zusteht. Posten wie Nutzungsausfall oder Wertminderung werden häufig übersehen. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Anwalt; in der Regel dürfen Sie den Gutachter selbst wählen.

04Brauche ich einen Anwalt, und wer bezahlt ihn?

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen gegenüber den Versicherungen vertritt. Liegt die Haftung klar bei der Gegenseite, gehören die Anwaltskosten in der Regel zum Schaden, den deren Haftpflichtversicherung trägt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Anwalt.

05Ich habe den Unfall selbst verursacht, lohnt sich ein Gutachter trotzdem?

Das kann sinnvoll sein, zum Beispiel, wenn Ihre Kaskoversicherung den Schaden übernimmt, wenn Sie den Wert Ihres Fahrzeugs kennen möchten oder über Reparatur und Verkauf entscheiden. Was die Kasko zahlt, regelt Ihr Vertrag; sie kann auch einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten für unser Gutachten besprechen wir vorab mit Ihnen, die Beratung ist kostenlos.

Ablauf & Besichtigung7 Fragen

01Kommt der Gutachter zu mir?

Ja. Herr Gündogdu kommt direkt zu Ihnen, an den Unfallort, zur Arbeit oder nach Hause. Die Vor-Ort-Besichtigung bieten wir rund um die Uhr an, Montag bis Sonntag. Unterwegs sind wir in Werdohl, Plettenberg, Lüdenscheid, Neuenrade, Herscheid, Altena, Iserlohn, Meinerzhagen und Balve.

02Wann erreiche ich Sie, auch nachts und am Wochenende?

Rund um die Uhr, auch nachts und am Wochenende: Montag bis Sonntag: telefonisch und per WhatsApp unter 0176 57699113, außerdem per E-Mail an 57699113info@guendogdu-expertsgutachter.degesch.

03Wie läuft eine Begutachtung ab?
  1. Sie melden den Schaden – per Anruf, WhatsApp, E-Mail oder über die Schadenmeldung.
  2. Besichtigung vor Ort: Der Schaden wird festgestellt, die Beweise werden gesichert.
  3. Das Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Kosten, Wertminderung und Nutzungsausfall nachvollziehbar.
  4. Abwicklung: Das Gutachten dient als Grundlage für die Versicherung; auf Wunsch vermittelt Herr Gündogdu einen Anwalt.
04Wie lange dauert ein Gutachten?

Eine pauschale Dauer lässt sich nicht nennen, sie hängt vom Einzelfall ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel der Umfang des Schadens, ob das Fahrzeug fahrbereit ist, welche Unterlagen vorliegen und ob Werte oder Ersatzteile recherchiert werden müssen. Fragen Sie uns gern, womit Sie in Ihrem Fall rechnen können.

05Was sollte ich für die Besichtigung bereithalten?

Hilfreich sind der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, Fotos von der Unfallstelle und, falls vorhanden, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Belege zu Vorschäden und Reparaturen. Bei Wertgutachten zählen auch Serviceheft, Rechnungen und Belege zur Historie. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Sprechen Sie uns einfach an.

06Kann ich Ihnen Fotos per WhatsApp schicken?

Ja, unter 0176 57699113 erreichen Sie uns auch per WhatsApp, dort können Sie gleich Fotos mitschicken. Fotos helfen, den Zustand direkt nach dem Unfall zu belegen; die Besichtigung des Fahrzeugs ersetzen sie nicht.

07Was passiert mit meinen Daten auf dieser Website?

Diese Website ist ein Entwurf: Formulare und Checks senden nichts. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser; Fotos, die Sie im Leasing-Rückgabe-Check hinzufügen, werden nur auf Ihrem Gerät angezeigt und nicht hochgeladen. Kontakt entsteht erst, wenn Sie selbst auf „WhatsApp“, „E-Mail“ oder „Anrufen“ tippen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Fahrzeugarten6 Fragen

01Erstellen Sie auch Gutachten für Oldtimer?

Ja: Wert- und Unfallgutachten für klassische Fahrzeuge. Beim Wert eines Oldtimers zählt vor allem der Zustand. Mit unserer Oldtimer-Zustandsnote können Sie Ihr Fahrzeug vorab selbst in die üblichen Noten 1 bis 5 einordnen; die Wertermittlung selbst braucht aber die Begutachtung.

02Wie zuverlässig ist eine selbst eingeschätzte Zustandsnote?

Sie ist eine gute Orientierung, mehr nicht. Manche Mängel, etwa versteckter Rost oder der Zustand der Technik, zeigen sich erst bei genauer Prüfung. Außerdem definieren Anbieter die Noten leicht unterschiedlich. Für eine belastbare Einstufung und eine Wertermittlung muss das Fahrzeug begutachtet werden.

03Begutachten Sie auch Motorräder, Wohnwagen und Wohnmobile?

Ja. Motorräder erfordern wegen ihrer Bauweise eine besonders sorgfältige Begutachtung, von Rahmen- und Fahrwerksschäden bis zu Lack und Anbauteilen; neben Unfallgutachten erstellen wir Wertgutachten, etwa für Oldtimer, Umbauten oder hochwertige Maschinen. Für Wohnwagen, Wohnmobile und Sonderumbauten gibt es Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Versicherung und Schadengutachten nach Unfall-, Hagel- oder Wasserschäden.

04Was ist bei LKW, Transportern und Nutzfahrzeugen anders?

Im gewerblichen Bereich können Ausfallzeiten hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Deshalb legen wir Wert auf schnelle Terminvergabe und zügige Erstellung des Gutachtens. Wir dokumentieren Unfallschäden, kalkulieren Reparaturkosten, berücksichtigen Wertminderung und mögliche Nutzungsausfälle und begutachten auch Aufbauten, Umbauten und spezielle Ausstattungen. Wertgutachten gibt es auch für Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe.

05Was bringt ein Gutachten vor der Leasingrückgabe?

Es bewertet vor der Rückgabe den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeugs und stellt mögliche Mängel fest, damit möglichst keine unerwarteten Kosten auf Sie zukommen und Sie rechtzeitig entscheiden können, ob sich eine Reparatur lohnt. Das Minderwertgutachten gibt es für Auto, Motorrad, Geländewagen und Transporter bis 3,5 t ohne Sonderaufbauten.

06Muss ich das Rückgabeprotokoll beim Leasing sofort unterschreiben?

Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn es den Zustand richtig wiedergibt. Lesen Sie es genau, lassen Sie abweichende Punkte vermerken und machen Sie eigene Fotos, am besten mit einem Zeugen. Eine eigene Dokumentation oder ein Gutachten vor der Rückgabe hilft, wenn später über Schäden gesprochen wird.

Gutachten & Wert7 Fragen

01Was ist Wertminderung?

Ein Fahrzeug mit Unfallvergangenheit ist beim Verkauf meist weniger wert, auch wenn es fachgerecht repariert wurde. Dieser merkantile Minderwert ist ein eigener Schadenposten. Eine gesetzlich festgelegte Berechnungsmethode gibt es nicht; ob und in welcher Höhe er anfällt, hängt unter anderem von Alter, Laufleistung und Schadenumfang ab. Das Gutachten schätzt ihn ein. Er wird häufig übersehen.

02Was ist Nutzungsausfall?

Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, steht Ihnen in der Regel eine Entschädigung für die Ausfalltage zu. Der Tagessatz richtet sich nach einer Tabelle für Fahrzeuggruppen und steht im Gutachten; die Dauer ergibt sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit. Mietwagen und Nutzungsausfall gibt es nicht gleichzeitig.

03Wann ist mein Auto ein Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur teurer wäre, als das Fahrzeug wert ist (Wiederbeschaffungswert). Unter Bedingungen kann eine Reparatur bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts trotzdem ersetzt werden. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr sinnvoll reparieren lässt. Die nötigen Werte ermittelt das Gutachten.

04Brauche ich bei einem Kleinschaden überhaupt ein Gutachten?

Nicht immer. Eine gesetzliche Grenze, ab der sich ein Gutachten lohnt, gibt es nicht; als Orientierung werden oft etwa 750–1.000 € genannt, entschieden wird im Einzelfall. Liegt der Schaden deutlich darunter, kann die Versicherung die Gutachterkosten ablehnen; dann reicht oft ein Kostenvoranschlag. Er enthält aber keine Wertminderung. Von außen ist die Schadenhöhe schwer abzuschätzen, fragen Sie uns, die Beratung ist kostenlos.

05Kann ich das Geld nehmen, statt reparieren zu lassen?

In vielen Fällen ja, man spricht von fiktiver Abrechnung auf Basis des Gutachtens. Ersetzt werden dann in der Regel die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer, denn diese wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt. Bei einem Totalschaden erhalten Sie fiktiv nur den Wiederbeschaffungsaufwand. Ob sich das für Sie lohnt, hängt vom Einzelfall ab, lassen Sie sich beraten.

06Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten enthält in der Regel zusätzlich Wertminderung, Reparaturdauer für den Nutzungsausfall und Vorschäden, bei Bedarf auch Wiederbeschaffungs- und Restwert. Eine erste Orientierung, was Sie brauchen, gibt unser Gutachten-Finder.

07Wofür brauche ich eine Reparaturbestätigung?

Sie belegt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und entsprechend dem Gutachten repariert wurde. Das gibt Sicherheit bei Versicherungsansprüchen und beim späteren Verkauf. Gebraucht wird sie zum Beispiel, wenn nach der 130-%-Regel abgerechnet wird.

Nach dem Unfall5 Fragen

01Was mache ich direkt nach einem Unfall?

Warnblinker an, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen. Bleiben Sie am Unfallort, bis die Daten ausgetauscht sind; bei Verletzten, Streit über den Hergang oder fehlenden Angaben rufen Sie die Polizei. Machen Sie Fotos und notieren Sie Zeugen. Danach melden Sie sich bei uns, rund um die Uhr.

02Muss ich nach dem Unfall Fotos machen?

Eine Pflicht ist es nicht, aber sehr hilfreich: Fotos belegen den Zustand direkt nach dem Unfall. Wichtig sind die Unfallstelle im Ganzen, das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, alle vier Seiten Ihres Fahrzeugs und der Schaden aus der Nähe, mit einem Maßstab daneben. Ihre Sicherheit geht dabei immer vor.

03Wie finde ich heraus, wo der Unfallgegner versichert ist?

Am einfachsten über die Daten, die Sie an der Unfallstelle austauschen. Fehlt die Angabe, hilft der Zentralruf der Autoversicherer: Dafür brauchen Sie das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs und das Unfalldatum. Fotografieren Sie das Kennzeichen deshalb immer gut lesbar.

04Die gegnerische Versicherung will alles regeln, soll ich zustimmen?

Hören Sie sich das Angebot in Ruhe an, aber unterschreiben Sie nichts vorschnell. Unser Rat: Lassen Sie den Schaden nicht vom Gutachter der gegnerischen Versicherung berechnen, er arbeitet in deren Auftrag. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel selbst einen unabhängigen Sachverständigen und einen Anwalt beauftragen.

05Mein Auto ist nicht mehr fahrbereit, was nun?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und sich selbst. Für die Besichtigung müssen Sie nicht zu uns kommen: Herr Gündogdu kommt dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, an den Unfallort, zu Ihrer Arbeit oder nach Hause. Verkaufen oder verschrotten Sie das Fahrzeug nicht, bevor der Schaden dokumentiert ist.

Allgemeine Information, ersetzt weder Gutachten noch Rechtsberatung. Die Antworten sind bewusst kurz; im Einzelfall kann es anders aussehen.

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Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.