Ratgeber · Planer

Wie lange fällt mein Auto aus, und was bedeutet das?

Der Nutzungsausfall-Planer legt die Tage aus Ihrem Gutachten auf eine Zeitleiste, rechnet mit Ihrem Tagessatz die Größenordnung aus und hilft bei der Wahl zwischen Mietwagen und Pauschale.

Nutzungsausfall-Planer

Was Sie hier klären: wie viele Tage Ihr Auto voraussichtlich fehlt, was das als Größenordnung bedeutet, und ob ein Mietwagen oder die Pauschale besser passt.

Noch kein Gutachten? Schaden melden – die Werte stehen danach im Gutachten.

Wie geht es mit dem Auto weiter?

Tage

 

Tage

 

Tage

 

€/Tag

 

Der Tagessatz richtet sich nach einer Tabelle für Fahrzeuggruppen (Sanden/Danner/Küppersbusch). Er steht in Ihrem Gutachten, wir tragen hier keine Werte ein.

Ausfall insgesamt

–

 

Tragen Sie die Tage aus Ihrem Gutachten ein.

MietwagenIhre Wahl

Mietkosten

laut Rechnung

Ersetzt werden die tatsächlichen Mietkosten: Vertrag und Rechnung aufheben.

PauschaleIhre Wahl

–

 

Ohne Ersatzwagen: Tagessatz laut Gutachten mal Ausfalltage.

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

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Wann es Nutzungsausfall gibt

  • Nutzungsausfall gibt es nur für Tage, an denen Sie das Auto nutzen wollten und konnten, zum Beispiel nicht während eines Krankenhausaufenthalts oder wenn ein Zweitwagen zumutbar zur Verfügung steht.
  • Maßgeblich ist die erforderliche Ausfallzeit: Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten, dazu in der Regel die Zeit bis zum Gutachten und eine angemessene Überlegungszeit.
  • Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen gibt es in der Regel keinen pauschalen Nutzungsausfall; der Anspruch kann dann anders aussehen.

§Methode

So rechnen wir

Einfach und offen: Wir zählen die Tage, die Sie eintragen. Tabellenwerte tragen wir bewusst nicht ein, den Tagessatz nennt Ihr Gutachten.

  1. 01

    Ausfalltage

    Gutachten + Reparatur bzw. Wiederbeschaffung + Überlegungszeit, so, wie Sie die Tage eintragen (ganze Tage).

  2. 02

    Größenordnung

    Ausfalltage mal Tagessatz laut Gutachten, nur, wenn Sie einen Tagessatz eintragen. Das ist eine Rechnung mit Ihren Zahlen, keine Zusage.

  3. 03

    Mietwagen oder Pauschale

    Nicht beides. Mietwagen: tatsächliche Kosten. Pauschale: für Tage ohne Ersatzwagen. Bei Mitverschulden Eigenanteil bzw. Kürzung.

Begriffe erklärt NutzungsausfallMietwagenMithaftung und QuoteGutachten

Grundlagen Prinzip des Nutzungsausfalls nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs · Tagessätze nach Fahrzeuggruppen der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch (Werte nur aus Ihrem Gutachten).

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

?Fragen

Häufige Fragen dazu

01Was ist Nutzungsausfall?

Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzbar ist, ist schon das ein ersatzfähiger Schaden, auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Dann gibt es eine Pauschale pro Tag. Voraussetzung ist, dass Sie das Auto in der Zeit nutzen wollten und konnten.

02Wie hoch ist der Tagessatz?

Das richtet sich nach der Fahrzeuggruppe in einer Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch). Der passende Satz steht in Ihrem Gutachten. Wir nennen hier bewusst keine Beträge, weil sie vom Fahrzeug und von der Tabellenauflage abhängen. Bei älteren Fahrzeugen wird teilweise eine niedrigere Gruppe angesetzt, das ist umstritten.

03Mietwagen oder Nutzungsausfall, geht beides?

Nein. Entweder werden die Kosten eines Mietwagens ersetzt oder die Pauschale für die Tage ohne Auto. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie sehr Sie auf ein Auto angewiesen sind. Bei Mitverschulden kann beim Mietwagen ein Eigenanteil anfallen, die Pauschale wird gekürzt.

04Für wie viele Tage wird gezahlt?

Für die erforderliche Ausfallzeit: die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten, dazu in der Regel die Zeit bis zum Gutachten und eine angemessene Überlegungszeit. Wie lange das ist, hängt vom Einzelfall ab, deshalb nennen wir keine pauschalen Zeiten.

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Wie lange Ihr Auto ausfällt, steht im Gutachten.

Wir halten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer und Nutzungsausfall nachvollziehbar fest. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.