Ratgeber

Erst verstehen, dann entscheiden.

Rechner, Planer und Checks, die nach einem Unfall die wichtigsten Fragen beantworten, mit den Zahlen aus Ihrem Gutachten. Dazu ein Lexikon und kurze Antworten auf häufige Fragen.

Allgemeine Information, ersetzt keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Verbindlich sind nur die Werte in Ihrem Gutachten.

!Warum unabhängig?

Ihr Gutachten. Ihre Interessen.

Der Gutachter der Versicherung rechnet oft zugunsten seines Auftraggebers, und übersieht häufig Nutzungsausfall und Wertminderung. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie. Prüfen Sie deshalb in Ruhe, wen Sie nach einem Unfall beauftragen.

  • Unabhängig

    Als unabhängige Kfz-Sachverständige erstellen wir Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen und technische Analysen, zuverlässig, objektiv und nachvollziehbar.

  • Nichts übersehen

    Wichtige Posten wie Nutzungsausfall und Wertminderung werden häufig übersehen. Unser Gutachten schätzt beides ein.

  • In der Regel kostenfrei bei unverschuldetem Unfall

    Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Anwalt. Das Gutachten ist für Sie dann in der Regel kostenfrei.

?Typische Fragen am Anfang

Drei Antworten vorab

01Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen und dürfen ihn grundsätzlich selbst wählen. Der Gutachter der Versicherung berechnet den Schaden oft zugunsten seines Auftraggebers: Sie erhalten dann womöglich weniger, als Ihnen zusteht.

02Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten in der Regel zum Schaden, den die Versicherung des Verursachers ersetzt, für Sie ist das Gutachten dann in der Regel kostenfrei. Bei Mitschuld oder eigener Schuld sieht es anders aus; der Anspruchs-Check zeigt die Unterschiede.

03Brauche ich bei einem kleinen Schaden ein Gutachten?

Nicht immer. Bei Kleinschäden, als Orientierung werden etwa 750 bis 1.000 € genannt, eine gesetzliche Grenze gibt es nicht, kann ein Kostenvoranschlag genügen. Er enthält aber keine Wertminderung und keine Ausfalldauer. Im Zweifel beraten wir Sie kostenlos.

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Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihnen.

Montag bis Sonntag, rund um die Uhr erreichbar. Bei unverschuldetem Unfall ist das Gutachten für Sie in der Regel kostenfrei.